Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht
Rechtsanwalt Synek, ein Arzthaftungsrecht Spezialist, vertritt Patienten, die von Ärzten durch fehlerhafte Behandlung körperlich oder/und psychisch geschädigt wurden.
Ein interessanter Beitrag zu m Thema Arzthaftungsrecht hat Pro7 in einer Reportage vom 08.11.2005 über das Bezirkskrankenhaus Haar. In diesem Fall handelte es sich um eine Patientin bzw. Mandantin die gegen ihren Willen in der psychiatrischen Abteilung festgehalten wurde und später vom zuständigen Richter am Amtsgericht wieder „befreit“ wurde.
Haftung des Arztes
Im Zusammenhang mit der Haftung des Arztes ist dem Grunde nach aufzuklären, ob der Arzt einen Behandlungsfehler begangen hat und dieser ursächlich für die beim Patienten eingetretenen körperlichen oder/und psychischen Auswirkungen ist.
Der geschädigte Patient ist hierfür darlegungs- und beweispflichtig.
Handelt es sich bei der Pflichtverletzung des Arztes um einen groben Behandlungsfehler (was für jeden Einzelfall anhand der konkreten Umstände gesondert überprüft werden muss), findet eine Umkehr der Beweislast statt. Den Arzt trifft dann die Beweislast dafür, dass der Behandlungsfehler nicht ursächlich für die beim Patienten eingetretenen Auswirkungen ist.